Über die Kanzlei

Kanzlei
Daniela Köhn-Huck



Die Kanzlei Daniela Köhn-Huck wurde im August 2017 in der Mühlenstraße 10 in 19205 Gadebusch gegründet. Schwerpunkt der juristischen Arbeit ist dabei insbesondere das Sozialrecht.



Daniela Köhn-Huck

Ich bin seit 2006 als Rechtsanwältin zugelassen.
Im August 2017 habe ich nach 12-jähriger Tätigkeit in einer auf Verkehrsrecht-, Familienrecht-, Arbeitsrecht- und Sozialrecht spezialisierten Kanzlei in Schwerin meinen Kanzleisitz nach Gadebusch verlegt und mich hier als Rechtsanwältin niedergelassen. Indem ich in den vergangenen 12 Jahren umfangreiche Erfahrungen in den Bereichen Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Familienrecht und den Fachanwaltstitel für Sozialrecht erworben habe, vertrete ich nunmehr auch in Gadebusch Mandanten in diesen Gebieten sowie in den Bereichen Mietrecht und Versicherungsrecht. Gerne können Sie sich mit Ihrem persönlichen Anliegen an mich wenden, ganz gleich auf welchem Rechtsgebiet Sie Beratung benötigen.


Claudia Wittenburg

Meine freundliche qualifizierte Mitarbeiterin, Claudia Wittenburg, ist von Beginn an bei mir und hat mit mir zusammen den Schritt in die Selbstständigkeit gewagt. Sie unterstützt mich und arbeitet mir mit großer Sorgfalt zu. Sie ist die „gute Seele des Büros“, Ihre erste Anlaufstelle. Mit ihren guten Umgangsformen und ihrem vertrauenswürdigen Auftreten heißt sie Sie als Mandantschaft herzlich willkommen.

Sie beherrscht das kleine Einmaleins der Büroorganisation. Denn bei ihr laufen alle Fäden zusammen: Sie überwacht meine Termine und Fristen und stellt sicher, dass kein wichtiger Vorgang in Vergessenheit gerät. Verschiedenste Abläufe gehen zuerst über ihren Schreibtisch. Auf ihr Verantwortungsbewusstsein und ihre Zuverlässigkeit können Sie sich als Mandantschaft verlassen.

Als Hüterin über diverse Kalender weiß sie stets über alle anstehenden Fristen und Vereinbarungen Bescheid. Abgesehen von den Terminsangelegenheiten stellt sie ihr Organisationstalent auch bei der Aktenführung oder der Postbearbeitung unter Beweis. nd wenn Sie als Mandantschaft um Auskunft zu einem gerichtlichen Schreiben bitten, kann Frau Wittenburg mit Ihnen dank ihrer fundierten Rechtskenntnisse elementare Fragen selbstständig klären.

Bei Fragen der zu zahlenden bzw. anstehenden Kosten ist Frau Wittenburg in die Kanzlei-Buchführung bestens eingebunden. Sie berechnet die Rechtsanwaltshonorare gemäß dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), prüft und überwacht Zahlungseingänge etc. Sie steht in engem Kontakt mit meinem Steuerberatungsbüro.


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